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OFD Hannover 14.02.2006 S 7359 - 46 - StO 184, BBK 6/2006 S. 4582

Erlaubte Tätigkeit im Vorsteuervergütungsverfahren für Bilanzbuchhalter (Vordruck USt 1 TN)

Bilanzbuchhalter, die nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 3 StBerG oder § 4 StBerG befugt sind, dürfen für ihre Auftraggeber bei der Finanzverwaltung zur Vorsteuervergütung einen Antrag stellen, mit dem die Unternehmereigenschaft bestätigt wird (Vordruck USt 1 TN). Der Antrag ist im Vergütungsverfahren an die ausländische Behörde beizufügen. Die Stellung des Antrags selbst sei keine Hilfeleistung in Steuersachen, sondern bereite eine Hilfeleistung in ausländischen Steuersachen vor. Der Unternehmer muss dem Buchhalter aber eine schriftliche Vollmacht erteilen, die dieser dann bei der Beantragung vorlegt.