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Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich des Mehrergebnisses erstmals gebildeten Ansparabschreibung
Die systematische Verbindung zwischen der Rücklagenbildung (§ 7g Abs. 3 EStG) und der Auflösung der Rücklage und des Gewinnzuschlags zwingt dazu, dass die geplanten Investitionen hinreichend konkretisiert werden müssen. Insbesondere sind Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts nach Art und Lage sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungskosten erforderlich. Die ausgeübte Wahlfreiheit zur Bildung einer Ansparabschreibung muss der Stpfl. in seiner Buchführung und Gewinnermittlung transparent machen, aus denen Art und Umfang der Investitionen und die Höhe der für sie gebildeten Rücklage entnommen werden können. Ein Eigenbeleg über die Rücklagenbildung, der in der eigentlichen Buchführung nicht verfolgt werden kann, genügt den Anforderungen nicht. Denn ein Bilanzposten, der kein Bestandteil der Buc...