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Antragsformulare für InvZul 2005
Die Formulare für den Antrag auf InvZul und die KMU-Erklärung für 2005 stehen auf den Internetseiten des BMF zur Verfügung. Die KMU-Erklärung ist nur erforderlich, wenn die erhöhte InvZul nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 beantragt wird. Da es sich bei den im Internet bereitgestellten Vordrucken um „nicht amtliche Vordrucke” handelt, weisen die OFD Rheinland und Münster darauf hin, dass diese Formulare mit folgender Erklärung zu ergänzen sind:
„Ich versichere, dass ich die in dem amtlichen Vordruck geforderten Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.” Ohne diese Erklärung muss der Antrag auf dem amtlichen Vordruck ein zweites Mal gestellt werden.