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FG Baden-Württemberg 13.12.2005 1 K 354/03, NWB direkt 11/2006 S. 3

Strafverfahren nach Selbstanzeige

Entschließt sich die zur Strafverfolgung zuständige Finanzbehörde, nach einer Selbstanzeige wegen des begründeten Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, liegt nicht eine bloße „Vorprüfung” vor. Die in der Praxis üblichen und rechtlich anerkannten Vorfeld- oder Initiativermittlungen sind typischerweise auf die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten gerichtet oder beziehen sich auf Sachverhalte unterhalb der Verdachtsschwelle. Ermittlungen der Steuerfahndungen zur Wirksamkeit einer Selbstanzeige können auch dann als Einleitung eines Strafverfahrens zu bewerten sein, wenn sie weder dem Kläger noch seinem Berater bekannt waren und die Fahndung später davon ausgeht, sie habe kein Strafverfahren eingeleitet. Wird nach einer Selbstanzeige ein Strafverfahren im Laufe des Kalenderjah...