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BFH 17.01.2006 VIII R 96/043, NWB direkt 11/2006 S. 10

Vortragsfähiger Gewerbeverlust bei Gesellschafterwechsel

Der vortragsfähige Gewerbeverlust i. S. von § 10a GewStG ist bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft mitunternehmerbezogen zu ermitteln. Hierfür sind die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahrs und die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahrs nach dem Gewinnverteilungsschlüssel und unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben den Mitunternehmern zuzuordnen. Das Merkmal der Unternehmeridentität erfordert nicht auch Beteiligungsidentität. Der Fehlbetrag kann vom gesamten positiven Gewerbeertrag zukünftiger Erhebungszeiträume abgesetzt werden, weil dieser ausschließlich auf Personen entfällt, die bisher schon an der Gesellschaft beteiligt waren und in deren Person so der Fehlbetrag auch entstanden ist. Die Veränderung der Beteiligungsquoten führt lediglich dazu, dass zukünf...