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FG Köln 19.10.2005 4 K 867/04, NWB direkt 11/2006 S. 5

Anspruchsvoraussetzungen beim Kindergeld

Ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, kann bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigt werden, wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Arbeitsagentur als Arbeitsuchender gemeldet ist. Arbeitsuchende haben bei ihrer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit mitzuwirken. Meldeverstöße führen dazu, dass der Status des Arbeitsuchenden entfällt, denn dies führt zu der widerlegbaren Vermutung, dass in den fraglichen Monaten, auf die sich die Meldeverstöße beziehen, keine innere Arbeitsbereitschaft bestanden hat.