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FG Baden-Württemberg 10.11.2005 3 K 242/05, NWB direkt 11/2006 S. 3

Leichtfertige Steuerverkürzung

Der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung ist erfüllt, wenn dem Steuerpflichtigen, der selbst alle Einnahmen aufgeschlüsselt und dabei zwischen „steuerfrei” und „Ausland” differenziert hat, aus den Vorjahren die Steuerbarkeit von im Ausland erzielten Umsätzen bekannt sein muss und er die von seiner Steuerberaterin erstellte, die Auslandsumsätze nicht erfassende Steuererklärung trotzdem unterschrieben hat.