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NWB Nr. 11 vom Seite 821

Zur Rentenversicherungspflicht selbständiger GmbH-Geschäftsführer

Die Entscheidung des

Dr. Thomas Müller

Die Frage, ob der Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungsrechtlich wie ein Arbeitnehmer zu behandeln ist oder ob er als maßgebliches Organ der Gesellschaft eher einem freien Unternehmer gleichkommt, beschäftigt seit Jahren Betroffene und die zuständigen Entscheidungsträger. Eine besondere Brisanz hat dieses Thema nunmehr durch die Entscheidung des 12. Senats des Bundessozialgerichts erfahren, welcher die Rentenversicherungspflicht eines selbständigen GmbH-Geschäftsführers bejahte.

I. Sachverhalt

Der Kläger im vorliegenden Fall ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer von ihm im Jahr 1995 gegründeten Einmann-GmbH, deren Geschäftszweck die Unternehmensberatung im Finanzdienstleistungsbereich ist. Der beklagte Versicherer stellte mit den angegriffenen Bescheiden die Versicherungspflicht des Klägers ab dem fest. Das Sozialgericht Itzehoe hat die hiergegen erhobene Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht das Urteil des Sozialgerichts und die Bescheide der Beklagten aufgehoben. Es hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass die Versicherungspflicht der selbständig Erwerbstätigen bei einem Gesellschafter-Ge...