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Doppelbesteuerung | Neuverhandlungen des DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Nach Art. 30 des Abkommens vom 9. 4. 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den VAE zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (BGBl II 1996, S. 518) tritt das Abkommen zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten am 10. 8. 2006 außer Kraft. Die zuständigen Ministerien der Bundesregierung haben beschlossen, das Abkommen mit den VAE nicht zu verlängern, sondern neu zu verhandeln. Dies teilte das BMF am 20. 2. 2006 auf seiner Homepage mit. Deutschland wird den VAE vorschlagen, noch im 1. Halbjahr 2006 mit Neuverhandlungen zu einem DBA zu beginnen.