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FG München 07.02.2005 4 K 3695/03, NWB direkt 10/2006 S. 11

Wohnrecht als Teil der Gegenleistung bei Zwangsversteigerung

Ein dingliches Wohnrecht, das bei der Feststellung des geringsten Gebots bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks berücksichtigt wurde, gehört mit seinem Nominalwert, der im geringsten Gebot berücksichtigt ist, zur Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer.