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FG Münster 20.10.2005 8 K 2764/02 GrE, NWB direkt 10/2006 S. 11

Realteilung bebauter Grundstücke

Die Begünstigung des § 7 Abs. 1 GrEStG greift nicht ein, wenn der Grundbesitz mehrerer Miteigentümer aus mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Grundstücken besteht. Dann liegt ein voll steuerpflichtiger Tausch vor. § 7 Abs. 1 GrEStG setzt hingegen voraus, dass nur ein Grundstück flächenweise geteilt und den Miteigentümern anteilig zugerechnet wird. Bei der grunderwerbsteuerlichen wirtschaftlichen Einheit kann anders entschieden werden als bei der Bildung der bewertungsrechtlichen wirtschaftlichen Einheit.