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FG München 08.11.2005 6 V 1812/05, NWB direkt 10/2006 S. 8

Zahlungen an Witwe eines früheren Gesellschafters

Wird eine „Witwenrente” an die Witwe eines früheren Gesellschafters ohne entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung bzw. ohne eine schriftliche Pensionszusage gezahlt, kann es sich insoweit um weitere Zahlungen für den Erwerb von Anteilen, die bisher der frühere Gesellschafter gehalten hatte, handeln.