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BFH 16.11.2005 VI R 68/00, NWB direkt 10/2006 S. 8
Arbeitslohn bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr
Führt ein Arbeitgeber pro Kalenderjahr mehr als zwei Betriebsveranstaltungen für denselben Kreis von Begünstigten durch, so wird ab der dritten Veranstaltung Arbeitslohn zugewendet.