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FG Niedersachsen 16.06.2005 10 K 183/00, NWB direkt 10/2006 S. 6

Behindertenpauschbetrag bei Minderbehinderung

Einem Leicht- oder Minderbehinderten ist ein Behindertenpauschbetrag nur zu gewähren, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder laufende Bezüge zustehen. § 33b Abs. 2 EStG schränkt den pauschalierten Ansatz typischer, als außergewöhnliche Belastung anzusehende Aufwendungen Behinderter auf diejenigen Fälle ein, in denen gesetzliche Leistungen aus der Beschädigtenversorgung gezahlt werden, d. h. ein Aufwand wird typisierend nur unterstellt, wenn die gesetzliche Leistungspflicht der öffentlichen Hand an eine bestimmte Schädigung des Versorgungsberechtigten anknüpft und auf dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Kriegs beruht. Erwerbsunfähigkeitsrenten, die an behinderte Bezieher gezahlt werden, werden im Hinblick auf eine vorangegangene –aktive – Arbeitnehmertätigkeit ...