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FG München 22.12.2005 1 K 5482/02, NWB direkt 10/2006 S. 6

Zahlung aus einer Vertragserfüllungsbürgschaft

Stellt der beauftragte Bauunternehmer dem Bauherrn als Sicherheit eine im Bauvertrag ausdrücklich so bezeichnete Vertragserfüllungsbürgschaft und zahlt die bürgende Versicherung nach Konkurs des Bauunternehmers den Bürgschaftshöchstbetrag erklärtermaßen zur Abgeltung der Mehrkosten wegen Fertigstellung des Bauwerks durch einen anderen Bauunternehmer sowie der vereinbarten Vertragsstrafe, kann die Entschädigungszahlung nicht den weggefallenen Gewährleistungsansprüchen zugeordnet werden.