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FG Hamburg 06.12.2005 VII 291/04, NWB direkt 10/2006 S. 5

Verlustfeststellung

Soweit eine Einspruchsentscheidung durch die erstmalige Ablehnung eines Verlustfeststellungsantrags eine zusätzliche Beschwer enthält, ist dagegen die Klage als Rechtsmittel gegeben. Es ist auch dann von einer Entscheidung über den Antrag auszugehen, wenn diese nicht in der Entscheidungsformel der Einspruchsentscheidung aufgeführt ist. Eine Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG kann nicht erlassen werden, wenn der entsprechende Steuerbescheid, der auf positiven Besteuerungsgrundlagen beruht, nicht mehr geändert werden kann.