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FG Nürnberg 26.01.2005 V 334/2003, NWB direkt 10/2006 S. 3

Keine Kürzung einer noch laufenden Festsetzungsfrist

Eine noch laufende Festsetzungsfrist (Ablaufhemmung aufgrund einer Betriebsprüfung) wird nicht durch die Vorschrift des § 171 Abs. 9 AO (Ablauf der Festsetzungsfrist bei Eingang einer Selbstanzeige) verkürzt.