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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 1

Fall Cordula S. – Aufgabe aus dem Bilanzsteuerrecht

Bilanzberichtigung, Sonderbetriebsvermögen (Gesellschafterwechsel)

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Maik Richter, Weinböhla

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I. Sachverhalt

Cordula S., wohnhaft in der Schillerstraße in 01099 Dresden, betreibt seit 1995 ein erfolgreiches Modegeschäft in der Dresdner Neustadt in der Allaunstraße 70. Dieses Einzelunternehmen mit Namen „C.S. fashions” vertreibt Trendmode von Kanaxa, Pinkie und Linn Seffers.

Sie erzielt dabei gute Gewinne. Die Jahre 2001 bis 2003 sollten von der Betriebsprüfung (Bp) vom Finanzamt Dresden-NordOst (zuständig für das Gebiet nordöstlich der Elbe) geprüft werden. Nach eindringlicher Aktensichtung durch den Bp-Prüfer wurde der Fall vom Prüfungsgeschäftsplan abgesetzt. Die Bescheide sind mittlerweile bestandskräftig veranlagt im Sinne der Abgabenordnung. Die Abschlüsse der Jahre 2004 und 2005 haben sich daher etwas hinausgezögert. Beide Jahre liegen nun abschlussbereit im Steuerbüro „Soll und Haben” von Cordula. Der Steuerberater philosophiert aber noch über folgende Sachverhalte, die er steuerlich und buchungstechnisch noch nicht oder nur teilweise gewürdigt hat:

1. Anschaffung Transporter

Cordula schaffte am einen neuen Transporter Typ MB mit einer Nutzungsdauer von sieben Jahren an. Für dies...