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NWB Nr. 10 vom Seite 733

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 verabschiedet. Der Entwurf sieht u. a. folgende Neuregelungen vor:

  • Der allgemeine Umsatzsteuersatz und der Regelsatz der Versicherungssteuer sollen zum von 16 v. H. auf 19 v. H. angehoben werden. Auch die Steuersätze der Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung, der Seeschiffskasko sowie der Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sollen sich erhöhen.

  • Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobs”) im gewerblichen Bereich soll zum von 25 auf 30 v. H. erhöht werden. Der Beitragssatz setzt sich dann zusammen aus 15 v. H. für die Rentenversicherung, 13 v. H. für die Krankenversicherung und 2 v. H. Steuern.

  • Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen soll ab dem auf einen Grundlohn von 25 € die Stunde begrenzt werden.

  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum um zwei Prozentpunkte auf 4,5 v. H. gesenkt werden.