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Fehlende Rechts- und Planungssicherheit in der Gestaltungsberatung
Dokumentierte Risikohinweise vermeiden Beraterhaftung
Selbst der gewissenhafteste Berater kann sich angesichts der ständigen Änderungen im Steuerrecht dem Haftungsrisiko nicht mehr entziehen, eine zunehmend verbraucherfreundlich tendierende Rechtsprechung in Regressfällen fördert die Begehrlichkeiten der Mandantschaft. Zwei aktuelle Entscheidungen des BGH geben Fingerzeige, mit welchen Mitteln dem Vorwurf pflichtwidriger Beratungs- und Hinweisdefizite in der Gestaltungsberatung wirksam begegnet werden kann.
Die mitunter fehlende Rechts- und Planungssicherheit, hervorgerufen durch die Auslegung unbestimmter Steuernormen bzw. die permanenten Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften, ist eines der Hauptprobleme der Steuerplanung und Steuerberatung. Für den Berater gilt es zunächst, sich dieser Unsicherheiten bewusst zu werden und seinen Mandanten hierauf hinzuweisen, wodurch jener in die Lage versetzt werden soll, seine Interessen und die steuerlichen Risiken eigenverantwortlich abzuwägen. Spätestens dann jedoch, wenn sich die vom Mandanten gewählte steuerliche Gestaltungsoption im Nachhinein als Fehlschlag erweist, wird nicht selten dem Berater der Vorwurf pflichtwidriger Beratungs- und Hinweisdefizite gemacht.
In derartigen Fällen zeigt sich, wie der für Berufshaftungsfragen zuständige IX. Zivilsenat des