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Bewertung von Steuerberaterpraxen
Der Einfluss wertsenkender und -erhöhender Faktoren auf den Kaufpreis
Jährlich werden in Deutschland ca. 1.500 Steuerberaterpraxen übertragen. Nach gesicherter BGH-Rechtsprechung erfolgt die Bewertung des Goodwill der Praxen auf der Grundlage des Umsatzwertverfahrens, dessen Ergebnis (wertend) durch das modifizierte Ertragswertverfahren überprüft wird. Besondere Bedeutung kommt den sog. wertbildenden Merkmalen zu, die Zu- oder Abschläge auf den Praxiswert auslösen. Sie sollten wissen, was hierbei zu beachten ist.
Jeder Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kann seine Kanzlei selbst bewerten. Die Faustformel lautet:
Jahresnettoumsatz X Bewertungsfaktor
Aber wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt, welche Umstände und Aussagen spielen für den Multiplikator/Bewertungsfaktor eine Rolle, werden Substanzwerte hinzugerechnet? Letztere sind die Summe aller zur Praxis gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich Schulden (soweit sie auf den Erwerber übergehen). Zu den Vermögensgegenständen gehören u. a. die Praxisausstattung (Inventar, EDV-Anlage einschließlich Software, Bibliothek usw.), Mietereinbauten, ausstehende Forderungen, der Wert der noch nicht abgerechneten erbrachten und begonnenen Leistungen, Anzahlungen aufgrund von Leasing- und Mietverträgen, Vorsch...