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KSR Nr. 3 vom Seite 5

Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung

Steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Überschreiten der steuerlichen Freigrenze

Helmut Bur, Dipl.-Finanzwirt, Riegelsberg

Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung erlangen beim Überschreiten der Freigrenze nach Meinungsstand des BFH ein derartiges Eigengewicht, dass sie in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind.

Überschreiten der steuerlichen Freigrenze als maßgebliches Kriterium für die Lohnversteuerung

Nach der Rechtsprechung des BFH sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dann kein Arbeitslohn i. S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse getätigt werden. Ein solches ist grundsätzlich zu bejahen, wenn der Arbeitgeber anlässlich von Betriebsveranstaltungen Aufwendungen tätigt, um den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern. Die lohnsteuerliche Wertung derartiger Zuwendungen hat der (BStBl 1992 II S. 655) nicht mehr davon abhängig gemacht, ob die Vorteilsgewährung der Höhe nach üblich ist, sondern er ist von einer Freigrenze ausgegangen, bei deren Überschreitung die Zuwendungen in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren sind. Die Finanzverwa...