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KSR Nr. 3 vom Seite 4

Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber

Begriff der ortsüblichen Miete

Dr. Susanne Tiedchen, Richterin am Finanzgericht, Cottbus

In seinem Urteil vom - IX R 10/05 äußert sich der BFH grundsätzlich zum Begriff der ortsüblichen Miete. Ortsüblich ist ein Mietzins dieser Entscheidung zufolge jedenfalls auch dann, wenn er am unteren Ende der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen liegt.

Geldwerter Vorteil als Teil des Arbeitslohns

Arbeitnehmer haben als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit den bezogenen Arbeitslohn zu versteuern. Der Arbeitslohn besteht typischerweise in einer Geldleistung. § 19 Abs. 1 EStG zählt insoweit Gehälter, Löhne, Gratifikationen und Tantiemen auf. Häufig gewährt der Arbeitgeber aber auch Zuwendungen und Vergünstigungen, die nicht in einer Geldleistung bestehen, die aber, weil sie ebenfalls eine Gegenleistung für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen darstellen, zu versteuern sind. § 19 Abs. 1 EStG spricht insoweit von anderen Bezügen und Vorteilen aus dem Dienstverhältnis. Hier ist der geldwerte Vorteil zu erfassen. Ein typischer Fall ist die Gewährung eines Personalrabatts für Arbeitnehmer. Ein geldwerter Vorteil ist aber z. B. auch gegeben, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darl...