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KSR Nr. 3 vom Seite 2

Kapitalerhöhung der Betriebs-GmbH bei einer Betriebsaufspaltung

Übernahme von Stammeinlagen im Rahmen einer Kapitalerhöhung zum Nennwert

Diplom-Kaufmann Dr. Michael R. Wiesbrock Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

Wird bei einer Betriebsaufspaltung zwischen einer Betriebs-GmbH und einem Besitzeinzelunternehmer das Kapital der Betriebs-GmbH erhöht und übernimmt ein Dritter (Familienangehöriger) eine Stammeinlage zum Nennwert, liegt eine Entnahme des Besitzunternehmers in Höhe der Differenz zwischen dem höheren Wert des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage vor.S. 3

Beteiligung eines Angehörigen im Rahmen einer Kapitalerhöhung zum Nennwert

Im Streitfall hat der Inhaber einer Betriebs-GmbH Geschäftsanteile an der Betriebs-GmbH dadurch an seinen Sohn übertragen, dass Letzterer zur Übernahme von Geschäftsanteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung zugelassen wurde und diese zum Nennwert übernehmen konnte. Ein Aufgeld für bestehende stille Reserven wurde nicht gezahlt. Im Rahmen einer Außenprüfung hat das Finanzamt die Auffassung vertreten, dass der Vater insoweit einen Entnahmegewinn zu versteuern habe, als im Zuge der Kapitalerhöhungsmaßnahme stille Reserven auf seinen Sohn übergegangen sind.

Übernahme zum Nennwert als Abspaltung von stillen Reserven

Der BFH folgt seiner schon zu einem früheren Zeitpunkt geäußerten Rechtsauffassung (, BStBl 1991 II S. 832). Bei wirtschaftlic...