Renn-, Wett- und
Lotteriegesetz (RennwLottG); Lotteriebegriff
Leitsatz
1. Unter einer Lotterie wird eine
Veranstaltung verstanden, bei der einer Mehrzahl von Personen die
Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen einen
bestimmten Geldeinsatz ein vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses
abhängiges Recht auf einen bestimmten Geldgewinn zu erwerben.
2. Für die Entstehung der
Steuerschuld ist es unerheblich, ob eine genehmigungspflichtige Lotterie
tatsächlich genehmigt wurde, denn die Steuerschuld entsteht
spätestens in dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung hätte eingeholt
werden müssen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 849 Nr. 11 EAAAB-78131
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.