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BBV 3/2006 S. 76

Umfassende Reform des Versicherungsvertragsrechts

Das BMJ hat die Eckpunkte der umfangreichen Reform des Versicherungsvertragsrechts vorgestellt. Die Einzelheiten im Überblick:

1. Lebensversicherung

Der Anspruch auf Überschussbeteiligung wird im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als Regelfall verankert. Erstmals erhält der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven. Dabei ist vorgesehen, dass die Versicherungsunternehmen grundsätzlich die Hälfte aller stillen Reserven in die Überschussbeteiligung einbeziehen müssen. Die andere Hälfte verbleibt im Unternehmen. Die Überschüsse müssen den Versicherungsnehmern spätestens zwei Jahre nach der Ermittlung der Überschüsse gutgeschrieben werden.

Der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist künftig nach dem Deckungskapital der Versicherung und nicht mehr nach dem Zeitwert d...