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BFH 17.11.2005 III R 8/03, BBK 5/2006 S. 4580

Entnahme bei einer Kapitalerhöhung der Betriebs-GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Wird bei einer Betriebsaufspaltung das Kapital der Betriebs-GmbH erhöht und übernimmt ein Dritter eine Stammeinlage zum Nennwert, liegt eine Entnahme des Besitzunternehmers in Höhe der Differenz zwischen dem Wert des Anteils und der geleisteten Einlage vor.