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Erstattung bei Eigentumsvorbehalt
Voraussetzung eines Anspruchs auf Mineralölsteuervergütung nach § 53 Abs. 1 MinöStV ist in jedem Fall die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts, auch wenn der Mineralölhändler eine Tankstelle betreibt und das dem Warenempfänger gelieferte Mineralöl zum sofortigen Verbrauch bestimmt ist.