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BFH 20.07.2006 III R 44/05, NWB direkt 9/2006 S. 6

Pflegekindschaftsverhältnis mit fast volljähriger Person

Ein Pflegekindschaftsverhältnis ist wesentlich durch das Obhut- und Betreuungsverhältnis zwischen Eltern und Kind geprägt. Besteht ein solches zu den leiblichen Eltern nicht mehr und wird das Kind stattdessen von einer anderen Person, die vom Alter und S. 7

von der Reife her Vater oder Mutter sein kann, aufgenommen, bedarf es für die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses auch bei (fast) Volljährigen keiner besonderen Umstände.