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FG München 25.10.2005 6 K 5409/04, NWB direkt 9/2006 S. 3

Arbeitsverhältnis mit nahen Angehörigen

Ein Arbeitsverhältnis zwischen nahen Angehörigen über die Erbringung von Reinigungsleistungen kann auch dann anzuerkennen sein, wenn zwar die Höhe des Entgelts genau festgelegt ist, nicht jedoch die Zahl der zu erbringenden Arbeitsstunden.