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FG München 09.12.2005 1 K 4499/04, NWB direkt 9/2006 S. 3

Anmeldung der Steueransprüche zur Insolvenztabelle

Wurden die im Finanzgerichtsverfahren streitigen Steueransprüche zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldet und wurde dieses im Laufe des Gerichtsverfahrens vom Insolvenzgericht aufgehoben, ohne dass gegen die Steueransprüche Widerspruch erhoben wurde, mangelt es dem fortgeführten Finanzgerichtsverfahren am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis.