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Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Nach dem sind Festsetzungen der Einkommensteuer hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für Veranlagungszeiträume vor 2005 und für Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig vorzunehmen. Der Vorläufigkeitsvermerk umfasst auch die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen. Das Schreiben ist online abrufbar unter NWB GAAAB-77423.