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BBB 3/2006 S. 67

Postbank: Neue Regeln für Auslandsüberweisungen

Gute Nachrichten für alle Mandanten, die Postbank-Kunden sind und zugleich Geschäftsbeziehungen ins Ausland haben: Zum haben sich die EU-Verordnung für Überweisungen ins Ausland zum Vorteil aller Bankkunden geändert. Bis zum neuen Höchstbetrag von 50.000 € gelten dann für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen die jeweils gleichen Entgelte wie für Inlandsüberweisungen – vorausgesetzt es handelt sich um EU-Standardüberweisungen.

Bisher lag die Betragsgrenze bei 12.500 €. Die Meldepflicht bei der Bundesbank für Zahlungen über 12.500 € ändert sich allerdings nicht.

Wichtig: Immer die internationale Kontonummer (IBAN) und den BIC (SWIFT-Code) der Bank angeben. Ist außerdem die Überweisung in der Währung „Euro” getätigt worden, liegt eine EU-Standardüb...