Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung des Goodwills
Glossar zu Fachbegriffen aus der Betriebswirtschaft
Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) beruht auf geschäftswertbildenden Faktoren, wie z. B. Managementkapazität, Organisation, Kundenstamm und Innovationskraft eines Unternehmens. Er kann originär geschaffen oder derivativ, d. h. käuflich erworben werden. Nur ein käuflich erworbener Goodwill, der die Objektivierung über den Markt erfahren hat, wird im Rahmen der Bilanzierung behandelt.
I. Berechnung des Goodwills
Der käuflich erworbene Goodwill ergibt sich nach folgender Berechnung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kaufpreis des Unternehmens | |
– | Reinvermögens des Unternehmens
|
= | Goodwill |
Der Kaufpreis entspricht den Anschaffungskosten zuzüglich den Anschaffungsnebenkosten, die dem Kauf direkt zugerechnet werden können.
Das Reinvermögen wird durch die Neubewertung von Vermögen und Schulden ermittelt, d. h. die stillen Reserven und stillen Lasten werden aufgelöst.
II. Deutsches Handels- und Steuerrecht
Handelsrechtlich handelt es sich beim Goodwill um eine Bilanzierungshilfe, auch wenn der Gesetzgeber den Ausweis unter den immateriellen Vermögensgegenständen vorsieht. Handelsrechtlich besteht ein Aktivierungswahlrecht, steuerrechtlich eine Aktivierungspflicht. Wird han...