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StuB Nr. 3 vom Seite 123

Selbstkontrahierungsverbot in der Zweigniederlassung einer Limited

Die Eintragung des Zusatzes im Handelsregister „Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit”, ist für die Zweigniederlassung einer englischen „private limited company” grundsätzlich unzulässig (§§ 13d, 13e, 13g HGB; , DB 2005 S. 1955).