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Arbeitszeitkonto und verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführern
I. Sachverhalt
Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestands bzw. einer Altersvorsorge werden für den Gesellschafter-Geschäftsführer sog. Arbeitszeitkonten eingerichtet. In der ersten Phase – der sog. Ansparphase – verrichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer in unveränderter Art und unverändertem Umfang seine Tätigkeit weiter, die bisher vereinbarte Geschäftsführervergütung wird jedoch gekürzt. Der vereinbarte Kürzungsbetrag wird vom Arbeitgeber einbehalten und auf dem Arbeitszeitkonto entweder in Geld oder in Zeit gutgeschrieben. Teilweise werden auch nicht in Anspruch genommene Urlaubstage sowie Einmalzahlungen und Sonderzahlungen in die Konten eingestellt.
In der zweiten Phase – der Auszahlungsphase – beansprucht der Gesellschafter-Geschäftsführer sein Guthaben. Er wird unter Fortzahlung seiner Bezüge von der Arbeit freigestellt; entsprechend der Auszahlung der Bezüge verringert sich das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto.
Die vorstehend aufgezeigte Nutzung von Arbeitzeitkonten durch Geschäftsführer ist derzeit noch wenig verbreitet, gleichwohl zeichnet sich eine Tendenz ab, derartige Arbeitszeitkontenmodelle zur Abwicklung von Betriebsübergaben im Rahmen von Nachfolgeregelungen ...