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Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Beiträgen zur Krankenversicherung verfassungswidrig
I.
Bereits seit dem Jahr 2001 wird die Festsetzung der ESt in Hinsicht auf den beschränkten Abzug des Vorsorgeaufwands nach § 10 Abs. 3 EStG nur vorläufig vorgenommen (, BStBl I S. 414 = StuB 2001 S. 725). Hierbei geht es um die Frage, ob einem Stpfl. ausreichende Mittel für den aktuellen Grundbedarf und für eine Mindestversorgung im Alter steuerfrei bleiben. Das hatte der BFH bislang bei den Höchstbeträgen zu den Vorsorgeaufwendungen bejaht, hierzu liegen dem BVerfG jedoch noch zwei Beschwerden vor (, BStBl 2003 II S. 179 = StuB 2003 S. 182, beim BVerfG unter 2 BvR 274/03 anhängig, sowie vom - XI R 17/00, BStBl 2003 II S. 650 = StuB 2003 S. 353, beim BVerfG unter 2 BvR 912/03 anhängig).S. 113
Nunmehr hält der (NWB DokID: NWB IAAAB-74690) die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Krankenversicherungsbeiträgen für verfassungswidrig und hat deshalb beschlossen, hierzu eine Entscheidung des BVerfG einzuholen. Der Beschluss vom ist in Karlsruhe unter 2 BvL 1/06 anhängig.
II. Gesetzliche Regelung berücksichtigt nicht das Nettoprinzip
Die aktuellen Bedenken des X. Senats richten sich geg...