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StuB Nr. 3 vom Seite 109

Versorgungszusagen über Unterstützungskassen

Das BMF hat zur steuerlichen Beurteilung der Übertragung von Versorgungsanwartschaften bei rückgedeckten Unterstützungskassen auf einen neuen Arbeitgeber wie folgt Stellung genommen: Werden bei einem Arbeitgeberwechsel Versorgungsanwartschaften über eine rückgedeckte Unterstützungskasse i. S. von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c EStG dadurch übertragen, dass der Übertragungswert von der bisherigen Unterstützungskasse direkt auf die neue Unterstützungskasse überwiesen wird, stellt sich die Frage, inwieweit der neue Arbeitgeber Zuwendungen nach § 4d EStG als Betriebsausgaben abziehen kann. Dabei ist neben der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c EStG auch zu prüfen, ob das zulässige Kassenvermögen i. S. von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sätze 4 bis 6 EStG der neuen Unterstützungskasse überschritten wird. Bei der Übertragung von Versorgungsanwartschaften bestehen keine besonderen Regelungen für die Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens.

Schließt die neue Unterstützungskasse für die zugesagten Versorgungsleistungen gegenüber dem gewechselten Arbeitnehmer eine Rückdeckungsversicherung ab und zahlt den übertragenen Vermögenswert als Einmalbeitrag ein, liegt keine Versicherung i. S. von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c EStG vor, da laufende, gleich bleibende oder steigende Beitr...