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BFH 28.07.2005 III R 68/04, StuB 3/2006 S. 120

Anfechtung der Scheinvaterschaft als rückwirkendes Ereignis

Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinder- und Haushaltsfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurückwirkende Vaterschaft bei der Entscheidung über die angefochtenen ESt-Bescheide zu berücksichtigen und die kindbedingten Steuervorteile zu gewähren (Bezug: § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977; § 1592 Nrn. 1 und 2, § 1594 BGB; § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 6 und 7 EStG; § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1, § 100 Abs. 1, § 102 FGO; Art. 6 Abs. 1 GG).NWB GAAAB-71140

Praxishinweise: Zivilrechtlich wirkt ein Urteil über die Anfechtung einer Scheinvaterschaft rechtsgestaltend zurück; die Vaterschaftsvermutung des § 1592 Nr. 6 BGB entfällt rückwirkend. Ebenso w...