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StuB 2/2006 S. 79

Einkommen-/Lohnsteuer | Fragen im Zusammenhang mit Nettolohnvereinbarungen

Eine Nettolohnvereinbarung liegt vor, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, zzgl. zu dem vereinbarten Nettolohn die darauf entfallende LSt sowie sonstige Annexsteuern wie z. B. Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen. Bei Bestehen einer Nettolohnvereinbarung ist grundsätzlich bei der ESt-Veranlagung des Arbeitnehmers die vom Arbeitgeber einbehaltene LSt auf die ESt-Schuld ohne Rücksicht darauf anzurechnen, ob der Arbeitgeber die LSt tatsächlich an das FA abgeführt hat. Die OFD Düsseldorf nimmt in diesem Zusammenhang mit Vfg. vom  - S 2367 A - St 22/St 221 zu folgenden Punkten Stellung: (1) LSt-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, (2) Behandlung der ESt-Erstattung bei Nettolohnvereinbarungen und unbeschränkter Steuerpflicht sowie ...