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StuB Nr. 2 vom Seite 84

Unterschiedliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vereinbaren die Parteien unter Verstoß gegen § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, muss auch der Arbeitgeber bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitnehmer vereinbarte (längere) Kündigungsfrist einhalten ().