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Vorschläge zur japanischen Steuerreform 2006 und ihre Auswirkungen auf den Finanzdienstleistungssektor
Am veröffentlichte die Liberaldemokratische Partei (LDP) ihre Vorschläge für das Steuerreformpaket 2006. Kurz danach erfolgten am 19. 12. die Reformvorschläge des Finanzministeriums zur nationalen und lokalen Steuer und am 20. 12. die entsprechenden Vorschläge des Ministeriums für innere Angelegenheiten und Kommunikation (zusammengefasst als „Steuerreform 2006”). In einem weiteren Schritt wird nun dem Kabinett die vom Finanzministerium vorbereitete Zusammenfassung des Steuerreformvorschlags 2006 zur Zustimmung vorgelegt. Danach werden die Änderungen zu den japanischen Steuergesetzen und -regelungen entworfen, die der Zustimmung durch das Parlament bedürfen und wie meist üblich am 1. 4. des Jahres (Fiskaljahr) in Kraft treten.
Im folgenden Beitrag sind die für den Finanzdienstleistungssektor wesentlichen Änderungsvorhaben der Steuerreform 2006 kurz zusammengefasst. Weitergehende wichtige Einzelheiten werden nach Veröffentlichung der neuen Gesetzesentwürfe und entsprechenden Verordnungen geklärt.
I. Besteuerung von Immobilien
1. Eintragungsteuer für Grundbesitz („toroku menkyo zei”)
Die derzeit ermäßigten Steuersätze für den Eigentumsübergang durch ...