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FG München 05.12.2005 1 K 1516/05, NWB direkt 8/2006 S. 3

Wiederaufnahmeklage nach Nichtzulassungsbeschwerde

Macht der Steuerpflichtige geltend, dass im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BFH das Steuergeheimnis verletzt worden sei und das Finanzamt ein ärztliches Gutachten (nachträglich) vorgelegt habe, das vom Steuerpflichtigen aber bereits im Verfahren vor dem Finanzgericht hätte vorlegt werden können, sind weder die Voraussetzungen einer Wiederaufnahmeklage nach § 580 Nr. 4 ZPO noch nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO erfüllt.