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FG München 25.10.2005 6 K 4796/03, NWB direkt 8/2006 S. 3

Rückwirkung des § 2a Abs. 4 EStG i. d. F. des StBereinG 1999

Bei der Rückwirkung des § 2a Abs. 4 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 (Nachversteuerung von ausländischen Betriebsstättenverlusten aus den Vorjahren) handelt es sich um eine im Grundsatz zulässige „unechte” Rückwirkung („tatbestandliche Rückanknüpfung”). Denn die entsprechenden Normen sind einerseits im Verlauf des Veranlagungszeitraums 1999 in Kraft getreten und gelten andererseits erstmals für diesen Veranlagungszeitraum. Eine GmbH, die zum das Anlagevermögen ihrer Betriebsstätte in den USA veräußert hatte, konnte nicht mehr darauf vertrauen, dass die bisherige Regelung des § 2a Abs. 4 EStG Bestand haben wird.