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FG München 25.08.2005 1 V 2589/05, NWB direkt 8/2006 S. 3

Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist dann unzulässig, wenn gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt und dieser zudem begründet wurde.