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Pkw-Vermietung durch Arbeitnehmer an Arbeitgeber
Eine auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines Pkw begründet die Unternehmereigenschaft des Vermieters. Dass der Vermieter zugleich in einem Arbeitsverhältnis zum Mieter steht, ändert hieran nichts. Die umsatzsteuerliche Anerkennung des Mietvertrags kann nicht vom Vorliegen eines (überwiegenden) eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers abhängig gemacht werden. Allein der Umstand, dass der Vermieter in seiner Rolle als Arbeitnehmer zugleich derjenige ist, der das Fahrzeug tatsächlich (mit-)benutzt, begründet nicht die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs. Die im Veranlagungszeitraum 2002 geltende Regelung des § 15 Abs. 1b UStG, wonach Vorsteuerbeträge, die auf die Anschaffung von Fahrzeugen entfallen, nur zu 50 v. H. abziehbar sind, führt nicht zu einer Begrenzung des V...