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FG Niedersachsen 23.01.2006 16 K 12/04, NWB direkt 8/2006 S. 6

Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis

Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten Kindergeld, wenn ein Abschiebungshindernis nach §§ 51, 53 oder 54 AuslG vorliegt. Anmerkung: Das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zugelassen. Es weist darauf hin, dass § 62 Abs. 2 EStG aus den gleichen Gründen wie § 1 Abs. 3 BKGG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Unter Übertragung der Entscheidung des BVerfG auf die kindergeldrechtlichen Vorschriften des EStG legt es § 62 Abs. 2 EStG verfassungskonform dahingehend aus, dass der Kindergeldanspruch nur dann ausgeschlossen ist, wenn kein Abschiebungshindernis nach §§ 51, 53 oder 54 AuslG besteht oder der Ausländer sich nicht mindestens ein Jahr in Deutschland aufhält.