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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 8

Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuerzahlungen

Auch Zahlungen aus Privatvermögen betroffen

Gabriele Stein, PwC Frankfurt

Auch bei Zahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer auf die von der GmbH geschuldeten Löhne aus seinem eigenen Vermögen erbringt, hat er dafür zu sorgen, dass die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Dies gilt nach der BFH-Entscheidung v. - VII R 21/05 auch dann, wenn er zur Zahlung der Gehälter gegenüber der GmbH nicht verpflichtet war.

Haftung des Geschäftsführers

Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten als Vertreter der Gesellschaft soweit dadurch Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Darüber hinaus haftet er auch im Fall der Verletzung von Steuerentrichtungspflichten, Mitwirkungspflichten und Auskunftspflichten sowie steuerlichen Abführungspflichten - etwa nach dem EStG. Die Haftung des Geschäftsführers für diese typischen Pflichtverletzungen kommt dabei in Krisenzeiten umso mehr zum Tragen.

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