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BFH 03.11.2005 V R 63/02, NWB 8/2006 S. 67

Umsatzsteuer | Verkauf von „Duty-Free”-Waren im Transitbereich deutscher Flughäfen

Das NWB FAAAB-77017 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die im Transitbereich deutscher Flughäfen ausgeführten Umsätze werden im Inland ausgeführt. (2) Der Verkauf von „Duty-Free”-Waren im Transitbereich ist nicht nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 befreit, weil der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung nicht befördert oder versendet. (3) Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3a Nr. 1 UStG 1999 setzt einen Abnehmernachweis voraus. – Anmerkung: Auch für Warenverkäufe im Transitbereich deutscher Flughäfen erfordert die Umsatzsteuerbefreiung für Exporte nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG folglich in jedem Fall sowohl den Nachweis, dass es sich um einen ausländischen Abnehmer handelt, als auch, dass die Ware die umsatzsteuerliche Inlandsgrenze passiert hat...