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Gewerbesteuer | Gewerbliche Tätigkeit als Treuhänder
Die Treuhandtätigkeit einer aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bestehenden GbR führt zu gewerblichen Einkünften. Nicht jede Tätigkeit, die ein Wirtschaftsprüfer oder ein anderer Freiberufler ausübt, führt zwangsläufig zu freiberuflichen Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Freiberufliche Einkünfte liegen nur dann vor, wenn die in Frage stehende Tätigkeit für den genannten Katalogberuf berufstypisch, d. h. in besonderer Weise charakterisierend und dem Katalogberuf vorbehalten ist. Hieran fehlt es bei der Treuhandtätigkeit sowohl im Hinblick auf den Beruf eines Steuerberaters als auch eines Wirtschaftsprüfers (,F NWB HAAAB-76925).